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Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise der Aktion “Stibitze die Skizze”

 

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

a) Beteiligte


Die Aktion findet statt zwischen dem jeweiligen Benutzer und dem Initiator, Malte Hein, alias @jamachma auf Instagram bzw. dessen Webseite www.jamachma.de.
Teilnehmen können alle Nutzer und Nutzerinnen, die ein PayPal Konto besitzen und damit älter als 18 Jahre sind.
Jedes Gewinnspiel beginnt mit dem Zeitpunkt des Instagram-Posts und dauert 48 Stunden. Der Zeitpunkt des jeweiligen Endes wird in jedem Post separat angegeben.
Der Gewinn beinhaltet jeweils das abgebildete Kunstwerk in Originalform inklusive anfallenden Versandkosten.
Wer gewinnt, richtet sich nach der per PayPal eingegangenen Beträge. Der Sender des höchsten Betrages ist gleichzeitig der Gewinner des Preises.
Die Gewinnausschüttung -es sei denn, es ist anders angegeben- findet per Postversand statt.

b) Haftungsausschluss für Nutzerbeiträge


Benutzer, die am Gewinnspiel teilnehmen, verpflichten sich mit ihrer Teilnahme zu rechtskonformem Verhalten, d.h. insbesondere keine Beleidigungen, keine falschen Tatsachenbehauptungen, kein Aufruf zu Gewalt und keine rassistischen oder sexistischen Kommentare!

 

c) Änderungsvorbehalt


Dem Initiator ist es vorbehalten, die Aktion gestalterisch oder inhaltlich zu verändern, solange er dies in den betreffenden Posts und Teilnahmebedingungen ankündigt.

 

2. Datenschutzhinweise

 

a) Nutzerdaten

Gemäß Art. 13 DSGVO werden Nutzerdaten (Instagram-Name, Mailadresse und Postanschrift) lediglich im Umfang des jeweiligen Gewinnspiels verwendet. Das heißt, für den Kontakt nach Gewinnfeststellung sowie für den postalischen Versand des jeweiligen Werkes.
Der Initiator verpflichtet sich, jederzeit Auskunft über Art und Nutzung der angesammelten Daten zu erteilen, sowie zur Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung. Er gewährt das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Rechts auf Datenübertragbarkeit.
Jeder Teilnehmende hat das Beschwerderecht bei der betreffenden Aufsichtsbehörde.

 

b) Bekanntgabe von Gewinnern

 

Die Nennung des Gewinnenden inkl. personenbeziehbarer Merkmale (z.B. des Profilbilds) erfolgt nur dann, wenn er/sie hierin vorher ausdrücklich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.a DSGVO einwilligt.

Ohne Einwilligung zulässig ist es jedoch, im betreffenden Gewinnspielpost den Account des Gewinners bekannt zu machen, wenn das Gewinnspiel sich direkt auf Nutzerbeiträge innerhalb des Posts bezieht. Ein Kommentar auf Instagram zum Beispiel bedeutet gleichsam die Einwilligung des Kommentierenden zur Bekanntgabe innerhalb von folgenden Posts.

c) Kontaktaufnahme zum Gewinner


Sollte der/die Gewinnende den initiativen Kontakt mit dem Initiator aufnehmen, wird dies als Einwilligung zur weiteren Kontaktaufnahme gewertet. Per Direktnachricht auf Instagram oder per Mail ist dann eine weitere Kontaktaufnahme seitens des Initiators möglich.